Spitalfusion ist eine Privatisierungsvorlage

Gestern traten zwei SP-Bundesparlamentarierinnen vor die Medien um für die Spitalfusion zu weibeln. Die Unispital-AG sei eine Stärkung des Service Public. Gerne lege ich hier dar, weshalb es sich bei dieser Spitalfusion um eine Privatisierungsvorlage handelt:

+ Der Staatsvertrag ist ein reiner Gründungsvertrag für die Errichtung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft. Danach haben die Parlamente und die Stimmbevölkerung nichts mehr zu sagen, alle Entscheidungsmacht liegt dann in den Händen des Verwaltungsrates und der beiden Regierungen, nahezu unumkehrbar.

+ Im Gegensatz zu den anderen ausgelagerten Betrieben benötigt die Spitalgruppe-AG keine gesetzliche Grundlage. Bei der BVB, BKB und IWB kann der Grossrat oder das Stimmvolk mittels Initiative jederzeit das Gesetz ändern und zum Beispiel zusätzliche Aufgaben erteilen oder Manager-Saläre begrenzen. Bei der Spitalgruppe wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben, weil es bei der Änderung eines Staatsvertrags 6 Veto-Gremien gibt.

+ 3 Baselbieter (oder 4 Basel-städtische) RegierungsrätInnen reichen, um den Staatsvertrag zu künden. Danach wird das Unispital zu einer «Axpo», eine rein privatrechtliche AG. Danach können die Regierungen auch profitorientierte Firmen wie zum Beispiel die Hirslanden Gruppe am Unispital beteiligen lassen. Auch die GAV-Bestimmung und der öffentliche Zweck fallen weg.

+ «AG mit öffentlichem Zweck» ist ein Feigenblatt ohne grosse materiellen Auswirkungen. Entgegen der Aussage im Artikel kann die Unispital-AG auch Dividenden ausschütten.

Die SP Schweiz hat sich in ihrem Positionspapier sehr deutlich gegen die Umwandlung von öffentlichen Spitälern in Aktiengesellschaften ausgesprochen:

«Umwandlungen von öffentlichen Spitälern in Aktiengesellschaften sowie weitere Privatisierungsvorlagen werden von der SP mit Referenden bekämpft. (In mehreren Fällen waren Abstimmungen in den letzten Jahren erfolgreich, zum Beispiel in den Kantonen Zürich und Tessin. Konkrete Privatisierungspläne gibt es zum Beispiel in den Kantonen Aargau, beiden Basel und Zürich.)»

Die Spitalgruppe hätte man problemlos mit einer öffentlichen Rechtsform ausgestalten können. Die beiden bürgerlichen Gesundheitsdirektoren haben aber bewusst diese Privatisierungsform gewählt. Die SP hingegen setzt sich für eine demokratische Mitbestimmung bei der Gesundheitsversorgung ein.

Telebasel hat sich diesem Thema auch schon angenommen.