Schutz der KMU und Selbständigen in der Corona-Krise

Corona-Massnahmen

Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Kantone weiterführende Massnahmen ergriffen. Das Ziel ist die rasche Senkung der Fallzahlen. Diese Massnahmen führen in gewissen Branchen zu einem faktischen Berufsverbot, weil es sich unter diesen Bedingungen nicht mehr lohnt, Dienstleistungen oder Waren anzubieten. Andere Branchen wie der Tourismus, Kulturschaffende, Personentransporte, Gastro, etc. sind mit starken Umsatzeinbussen konfrontiert. Ohne Massnahmen werden viele Betriebe so in existenzielle Gefahr geraten. So haben im Vergleich zum Vorjahr Konkurse und die Arbeitslosigkeit bereits zugenommen.

Betriebe und Selbständige schützen

Bereits während der ersten Welle hat die Regierung des Kantons Basel-Stadt sehr rasch reagiert. Auf Druck der leidenden Branchen und der SP Schweiz hat der Bundesrat nun beschlossen, dass die Härtefallverordnung bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft treten soll. Der Kanton Basel-Stadt hat diese Regelung dank der Motion Gander früher in die Wege geleitet und mit der Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm schon in Kraft gesetzt. Zudem hat der Bund beschlossen, das Programm zur Unterstützung von Selbständigen wieder zu aktivieren, allerdings erst ab einem Umsatzeinbruch von 55%. Aufgrund dieser hohen Hürde werden viele betroffene Selbständige leer ausgehen. Zudem entsteht ein unerwünschter Schwelleneffekt.

Interpellation eingereicht

Aufgrund dieser Notwendigkeit stelle ich dem Regierungsrat in meiner Interpellation folgende Fragen:

  1. Wie schätzt der Regierungsrat die Lage bei den KMU und Firmen in dieser zweiten Welle ein? Wo sieht er Handlungsbedarf zur Unterstützung?
  2. Was hat der Regierungsrat in dieser Hinsicht beim Bund eingefordert? Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Massnahmen des Bundes ausreichend sind?
  3. Muss die kantonale Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm aufgrund der neuen Bundesregelung angepasst werden?
  4. Wann ist der Regierungsrat in der Lage, die ersten Härtefallgelder auszuzahlen?
  5. Wieviel der gesprochenen Gelder für Corona-Massnahmen der ersten Welle wurden nicht ausgeschöpft?
  6. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die Miet-Drittels-Lösung nochmals zu aktivieren?
  7. Gedenkt der Regierungsrat zusätzlich ein Unterstützungsgefäss für diejenigen Selbständigen zu schaffen, die zwar betroffen sind, die harten Kriterien des Bundes aber nicht erfüllen? Oder kann er alternativ ein bestehendes Unterstützungsprogramm ausbauen?
  8. Der Kanton hat bereits alle Informationen auf der Seite www.coronavirus.bs.ch/unternehmen gesammelt. Dennoch ist es bei all den unterschiedlichen Massnahmen für die KMU schwierig, den Überblick zu behalten. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, die Unterstützungsangebote den Unternehmen noch niederschwelliger zur Verfügung zu stellen?