Die Nordwestschweiz ist ein Gesundheitsraum und es ist deshalb richtig, dass die Gesundheitsversorgung in Zukunft gemeinsam durch die beiden Kantone geplant wird. Hingegen ist dazu keine Spitalfusion notwendig. Im Gegenteil, durch die Fusion werden die Spitäler schwerfälliger, dies aufgrund der neuen Grösse und insbesondere durch die bikantonale Trägerschaft. Die Verhandlungen zur Uni haben gezeigt, wie eine Institution Schaden nimmt und in ihrer Entwicklung gehemmt wird, wenn zwei Eigentümerkantone sich nicht einig sind und man schlussendlich mit einem unbefriedigendem Verhandlungsergebnis konfrontiert ist. Dies sollten wir unseren Spitälern wenn möglich ersparen. Schaut man die Eckpunkte der vorgeschlagenen Fusion im Detail an, stellt man fest: Auch in diesem „partnerschaftlichen“ Geschäft hat Basel-Landschaft konsequent seine Interessen durchgesetzt und Basel-Stadt macht treuherzig mit.
Folgende Punkte überzeugen nicht an der geplanten Spitalfusion:
Ungleiche Kapital- und Risikostruktur: Basel-Stadt wird 70% des Eigenkapitals einbringen und entsprechend auch 70% des Risikos tragen. Der Anteil von BS wird bis zur Fusion wohl noch weiter ansteigen. Risiko und Kapital verursachen Kosten. Deshalb ist klar, dass das Eigenkapital verzinst werden muss. Alles andere wäre eine weitere Subvention des Baselbiets durch den Kanton Basel-Stadt. Da Basel-Stadt 369 Mio. Franken mehr Kapital einbringt, sind dies bei einer Verzinsung von 3% jährlich 11 Mio. Franken. Ein wesentlicher Betrag, entspricht es doch der heutigen Kulturpauschale.
Zwei Vetomächte blockieren das Spital: Alle wichtigen Entscheide werden durch beide Regierungen gemeinsam gefällt, die VerwaltungsrätInnen werden gemeinsam gewählt, sprich, im Verwaltungsrat wird die Parität der Kantone wohl auch erhalten bleiben. Zudem wird die Eignerstrategie durch die beiden Regierungen erlassen. Da werden wir alle vier Jahre ein politisches Gefeilsche haben, jeder Kanton wird versucht sein, möglichst seine eigenen Kosten zu senken. Trotz Minderheitsbeteiligung von 30% wird der Kanton BL bei allen wichtigen Entscheidungen paritätisch mitentscheiden. Diese Vetostruktur wird aber die Spitäler in ihrer Weiterentwicklung hemmen.
Defizitäre Tagesklinik auf dem Bruderholz (TOP): Die Spitalfusion bringt eine defizitäre Tagesklinik auf dem Bruderholz hervor, dies schreiben die beiden Spitäler auf Seite 49 in ihrem Bericht vom 18. August 2016. 70% der Investitionen und 70% des Defizits trägt der Kanton Basel-Stadt. Die Erstellung ist kaum für die Versorgung notwendig, zudem steht die Tagesklinik am falschen Ort, eine Tagesklink sollte an zentraler Lage erstellt werden.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL): Es ist eigentlich logisch, dass in einer gemeinsamen Spitalgruppe die GWL gemäss Fallzahlen auf die beiden Trägerkantone verteilt werden, so wie dies beim UKBB der Fall ist. Hier wird nun komplett darauf verzichten, die Zentrumslasten verbleiben bei Basel-Stadt. Laut Bericht der Spitäler (Seite 54) sollen die GWL in Basel-Stadt bei hohen 40 Mio. Franken verbleiben, in BL sollen sie von 13,6 auf 10,2 Mio. Franken gesenkt werden. Die Verteilung wird auch in § 3 Abs. 1 des Staatsvertrags festgeschrieben. Basel-Stadt finanziert also weiterhin die GWL und damit die Zentrumslasten des Unispitals alleine, insbesondere die Unterdeckung im ambulatorischen Bereich, bei der universitären Lehre und Forschung und der Weiterbildung der Ärzte. Gemeinwirtschaftliche Leistungen sind gemeinsam zu bestellen und zu finanzieren. Der aktuelle Vorschlag benachteiligt BS um jährlich 15 Mio. Franken (verglichen mit einer paritätischen Finanzierung der GWL).
Der Gesundheitsraum Nordwestschweiz wird durch die Fusion nicht grösser. Mit oder ohne Fusion entscheiden die Patientinnen und ihre ÄrztInnen, in welchem Spital sie behandelt werden wollen. Die Eigentümerstruktur wird dabei kaum eine Rolle spielen. Die meisten Synergiepotenziale sind auch ohne Fusion erreichbar. Mit einer gemeinsamen Spitalplanung können die beiden Kantone eine Konzentration der Behandlungen erwirken, ohne in die schwerfällige Fusion einzusteigen.