Die rot-grüne Regierung hat letzte Woche die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III vorgestellt. Diese sehen eine Entlastung von 100 Mio. Franken für die Firmen und 110 Mio. Franken für die Bevölkerung vor. Das sind beeindruckende Zahlen und nur möglich, dank der umsichtigen Finanzpolitik der vergangenen Jahre.
Diskutiert wird nun vor allem über die Senkung bei den Einkommenssteuern. Der Regierungsrat und die SP wollen den Steuerfreibetrag bei Ehepaaren um 2’000 Franken und bei Einzelpersonen um 1’000 Franken erhöhen. Jeder Steuerpflichtige wird damit um den gleichen Steuerbetrag von 223 Franken entlastet. Davon profitieren Familien mit einem Nettoeinkommen unter 170’000 Franken, wenn sie auch noch Kinderbetreuungskosten haben und in die 3. Säule einzahlen. Die FDP, GLP und SVP wollen den Steuersatz senken und die Einkommen über 170’000 Franken stärker entlasten. Dies wäre im Eigeninteresse von 30% der Bevölkerung. Die SP macht somit eine Steuerpolitik für 70% der Bevölkerung, also für die unteren Einkommen und den Mittelstand.
Die CVP lanciert in der Zwischenzeit ihre Initiative: Mindestens die billigste Krankenkassenprämie, sofern man sie selber bezahlt hat, soll bei den Steuern abzugsfähig sein. Statt Vorschläge für die Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitsbereich zu bringen, soll die Steuererklärung also dieses Problem verdrängen. Im Vergleich mit dem Regierungsvorschlag ändert sich für die meisten Steuerpflichtigen mit diesem Vorschlag wenig: Die SP will den Freibetrag um 1’000 Franken erhöhen, die CVP will stattdessen den Versicherungsabzug um 1’150 Franken erhöhen. Bestraft wird bei der CVP der untere Mittelstand, der Krankenkassenprämien erhält. Zudem ist der CVP-Vorschlag viel bürokratischer in der Veranlagung. Die CVP könnte auch den Vorschlag des Regierungsrates stützen und eine Kürzung der Prämienverbilligung fordern, der Effekt wäre ungefähr der gleiche.
Die SVP macht Wahlkampf mit einem Steuerplakat, nur sind dabei die Zahlen falsch.
Das Plakat will dem Betrachter sagen, dass die gleiche Familie oder Person in diesen vier Gemeinden ganz unterschiedliche Steuern bezahlt. Es sind vier nackte Zahlen, ohne Herleitung.
Mir war klar, diese Zahlen konnten nicht stimmen. Deshalb habe ich bei der SVP nachgefragt, was für ein Haushalt dahinter steckt. Die Antwort lautete: Verheiratete Familie, Beide berufstätig, 2 Kinder unter 18, mit einem steuerbaren Einkommen von 80’000 Franken. Berechnet mit Comparis.
Wer sich in der Basler Steuerpolitik ein bisschen auskennt, der weiss, dass das steuerbare Einkommen in Basel-Stadt nicht mit den Nachbarkantonen vergleichbar bist. Seit der Steuerreform 2008 kennen wir in Basel viel höhere pauschale Steuerabzüge um das steuerbare Einkommen zu berechnen. Ganz konkret sieht es in diesem Fall wie folgt aus:
143’600 Franken Nettoeinkommen
-35’000 Franken Freibetrag/Sozialabzug
-15’600 Franken Kinderabzug
-8’000 Franken Berufskostenpauschale
-4’000 Franken Versicherungsabzug
-1’000 Franken Zweitverdienerabzug
80’000 Franken steuerbares Einkommen
Die dargestellte Familie in Basel hat also ein Nettoeinkommen von 143’600 Franken. Wer einen korrekten Steuervergleich will, der benützt lieber den Steuervergleich der Steuerverwaltung, welcher die Abzüge korrekt berechnet.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 140’000 Franken zahlt somit:
Riehen: 15’639 Franken (15’230 nach der Steuersenkung)
Basel: 16’999 Franken (16’554 nach der Steuersenkung)
Binningen: 15’395 Franken
Liestal: 17’163 Franken