So sollte die neue Steuervorlage 17 aussehen

Bei der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III hat die Linke einen fulminanten Abstimmungssieg eingefahren, mit 59% Nein-Stimmen wurde die von Bund und Kantonen erarbeitete Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. In Bundesbern wurde damit die Rolle der SP gestärkt, was sehr erfreulich ist. Da der Status Quo immer noch die international geächteten Steuerkonstrukte der Holdings, gemischten Gesellschaften, die Domizil- und Prinzipalgesellschaften kennt, ist klar, dass es eine neue Auflage der Steuerreform braucht. Heute hat das Steuerungsorgan seinen Reformvorschlag präsentiert.

Der präsentierte Vorschlag geht in die richtige Richtung, aber noch zu wenig weit. Richtig ist, dass auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer verzichtet wird, die Dividendenbesteuerung erhöht und es auch Erleichterungen für den Mittelstand mittels Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gibt. Damit die Vorlage aber auch im Volk mehrheitsfähig wird, braucht es weitere Schritte:

  • Verzicht auf die Input-Förderung: Es handelt sich dabei um eine direkte Subventionierung der Firmen. Dieses Instrument ist auch nicht notwendig, da die volkswirtschaftlich wichtige Forschung bereits mit der Patentbox gefördert wird.

Auch die Steuervorlage 17 wird zu einer generellen Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuern in den Kantonen führen mir Steuerausfällen führen. Deshalb ist eine stärkere Gegenfinanzierung zwingend:

  • Erhöhung der Dividendenbesteuerung: Wenn in den Kantonen die Gewinnsteuern gesenkt werden, dann ist es auch richtig, dass der mit der USR II eingeführte Rabatt auf der Dividendenbesteuerung wieder abgeschafft wird. Dividendeneinkommen sollen deshalb national und kantonal wieder gleich stark wie Arbeitseinkommen besteuert werden, nämlich zu 100% und nicht zu 70% wie das Steuerungsorgan vorschlägt.
  • Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen: Die Firmen sollen einen Teil ihrer Steuerersparnisse direkt an ihre Mitarbeitenden weitergeben. Deshalb soll das bundesrechtliche Minimum der Kinderzulage von 200 auf 300 Franken und die Ausbildungszulage von 250 auf 350 Franken pro Kind und Monat erhöht werden und nicht nur um 30 Franken wie es das Steuerungsorgan vorschlägt.

Der Kanton Waadt und der Regierungsrat Basel-Stadt haben vorgemacht, wie eine mehrheitsfähige Steuerreform aussehen kann. Diese Elemente sollten nun auch konsequent in die nationale Reform eingefügt werden.